Für Sie wie für uns ist die generationenübergreifende Weitergabe und Pflege von Musik eine Herzensangelegenheit. Saison für Saison setzt sich die Philharmonie dafür ein, Musik einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen, damit sie auch in Zukunft erklingt und begeistert.
Die Entscheidung, einen Teil seines Vermögens weiterzugeben, ist ein persönlicher Schritt, der Überlegung und Dialog erfordert. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Sie können auch unser Team kontaktieren, das Sie gerne unterstützt und sich vertraulich mit Ihnen über Ihre Vorstellungen austauscht.
Welche Einrichtungen sind berechtigt, ein Vermächtnis entgegenzunehmen?
- das Établissement public Salle de concerts Grande-Duchesse Joséphine-Charlotte (Philharmonie Luxembourg)
- die Luxembourg Philharmonic Academy asbl
- die Fondation EME (Écouter pour Mieux s’Entendre)
Wieso es sich lohnt, unsere Mission zu unterstützen
Unsere Werte zu unterstützen bedeutet, sich für die Kontinuität eines weitreichenden Projekts zu engagieren. Gemeinsam können wir die kulturelle und musikalische Landschaft Luxemburgs fördern.
Konkret bedeutet dies eine finanzielle Unterstützung der künstlerischen und pädagogischen Aktivitäten der Philharmonie, die Entwicklung und langfristige Sicherung von Projekten zur Inklusion und zum Zugang zur Kultur über die Fondation EME sowie die Förderung exzellenter Ausbildung junger Talente, die sich für den Beruf des Orchestermusikers entscheiden, durch die Luxembourg Philharmonic Academy.
Was kann ich der Philharmonie vermachen?
Sie können jede Art von Vermögen oder Vermögenswerten vermachen: Immobilien, Instrumente, Geldbeträge, Aktien usw., sofern der gesetzlich reservierte Anteil Ihren direkten Nachkommen weiterhin vorbehalten bleibt.
Kann ich ein spezifisches Projekt unterstützen?
Selbstverständlich! Ihr Vermächtnis spiegelt Ihre Persönlichkeit wider. Es ist uns ein Anliegen, dafür zu sorgen, dass es in die Projekte investiert wird, die Ihnen am Herzen liegen. Wenn Ihnen eine unserer Aufgaben besonders wichtig ist, verpflichten wir uns, Ihre Wünsche zu respektieren und dafür zu sorgen, dass Ihr ausgewähltes Projekt sich nachhaltig entfalten kann.
Womit beginnt ein solches Vorhaben?
Eine Vermächtnisregelung beginnt mit der Erstellung eines Testaments, das selbstverständlich geändert oder widerrufen werden kann. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Notar zu wenden, der Sie während des Prozesses begleitet.
Was gilt es zu beachten, wenn ich außerhalb Luxemburgs wohne?
Sie können sich an Ihren Notar wenden, der die Verbindung zu einem luxemburgischen Kollegen herstellen wird. Er wird Sie darauf hinweisen, dass die Gesetze des Wohnsitzlandes gegenüber denen Luxemburgs Vorrang haben.
An wen kann ich mich wenden?
Unser Team hat ein offenes Ohr für Sie und steht Ihnen für ein vertrauliches und unverbindliches Gespräch zur Verfügung. Wir sind da, um auf Ihre Fragen einzugehen und über Ihr Vorhaben zu sprechen. Wenden Sie sich dazu per E-Mail an Frau Marie Caillet [email protected] oder an [email protected]. Telefonisch erreichen Sie uns unter (+352) 260 227 920.